Wer die Möglichkeit hat, kann sein Tier im eigenen Garten (wenn dieser nicht im Wasserschutzgebiet liegt) beerdigen. Es muss ein gewisser Abstand zum Nachbarn und zu öffentlichen Wegen eingehalten werden und das Tier muss mit mindestens 80 cm Erde bedeckt sein.
Eine Bestattung in öffentlichen Parks, Grünanlagen oder Wäldern ist nicht zulässig.
Desweiteren haben Sie die Möglichkeit, Ihr Tier in einem Tierkrematorium verbrennen zu lassen. Die Asche wird Ihnen dann in einer Urne zugestellt. Es gibt auch Sammeleinäscherungen, wo die Asche über einem Rosengarten oder Blumenfeld verstreut wird.
Es besteht auch auf Tierfriedhöfen die Möglichkeit der Erdbestattung.
Sollten Sie sich für keine dieser Möglichkeiten entscheiden, wird Ihr Tier von der Tierkörperbeseitigung abgeholt und verbrannt.
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und helfen Ihnen, die für Sie beste Alternative zu finden.